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Stichwort English Beschreibung
Vermittlungsmethoden (Maklergeschäft) methods of negotiation/brokerage (broker's business) Makler können ihre Provision durch Nachweis einer Vertragsabschlussgelegenheit oder durch Vermittlung eines Vertrages verdienen. Bei der Vertragsvermittlung ist grundsätzlich zwischen zwei Vermittlungsmethoden zu unterscheiden. Der Makler kann zwischen den beiden anwesenden Parteien versuchen, eine Einigung über die Vertragsinhalte herbeizuführen. Er kann aber auch mit den Parteien getrennte Verhandlungen führen. Welche der beiden Methoden zielführender ist, muss im Einzelfall entschieden werden. So kann eine Verhandlung bei Anwesenheit beider potentieller Vertragspartner dann sinnvoll sein, wenn der Verkäufer selbst ein verkäuferisches Talent hat, redegewandt ist und den Makler in seinen Bemühungen unterstützen kann. In Fällen, in denen einer der beiden Parteien eine pessimistische Einstellung hat, kann seine Gegenwart beim Verhandeln hinderlich sein.

Die Verhandlungen können auch aus rein organisatorischen Gründen getrennt oder telefonisch geführt werden, wenn ein Verhandlungstermin in Anwesenheit beider Parteien aus Zeitgründen nicht zustande kommt oder einer der beiden Parteien weitab entfernt seinen Wohnsitz hat. Der Makler muss dann nur erkennen, wann alle für die Vereinbarung eines Termins beim Notar für den Abschluss eines Kaufvertrages wichtigen Verhandlungsaspekte geklärt sind. Die Kaufvertragsparteien lernen sich dann erst beim Kaufvertragstermin persönlich kennen.

Die gewählte Vermittlungsmethode hängt auch davon ab, welches Provisionssystem der Makler pflegt. Soll die Provision auf beide Parteien aufgeteilt werden, muss er sich streng neutral verhalten. In einem solchen Fall ist das Verhandeln in Anwesenheit beider Seiten zu bevorzugen. Der Makler wird hier zum Mediator. Führt er getrennte Verhandlungen, kann leicht der Verdacht aufkommen, der Makler habe mit einer der beiden Parteien Verhandlungsstrategien zu Lasten der anderen Parteien vereinbart. Andererseits ist die Führung getrennter Verhandlungen dann zu bevorzugen, wenn der Makler zum Interessenvertreter einer Partei wird, weil er nur mit einer Partei eine Provisionsvereinbarung trifft. Dabei ist zu bedenken, dass er dann auch zum "Erfüllungsgehilfen" seines Auftraggebers wird.